Angabe von Versandkosten bei Auslandslieferung
Laut eRecht24 müssen nach einem aktuellen Urteil auch für den Fall klar die Verandkosten ausgewiesen sein, wenn der Onlineshop-Betreiber seine Ware ins Ausland liefert.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ( Az.: 4 W 19/07, Urteil vom 28.03.2007) hat in einem aktuellem Urteil entschieden, dass Online-Shops auch bei Lieferungen der Ware ins Ausland die konkret anfallenden Versandkosten angeben müssen.